Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Was sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Der Begriff "Kriegsverbrechen" lässt sich nicht scharf definieren. Völkerrechtlich sind zwei internationale Abkommen (samt zahlreicher Zusatzabkommen und Ergänzungen) grundlegend: 

  • die Haager Landkriegsordnung von 1907 mit vielen Zusatzprotokollen und Ergänzungen. (Sie enthält Regelungen z. B. über verbotene Strategien der Kriegsführung, über den Schutz ziviler und humanitärer Gebäude, über den Schutz von Hilfsorganisationen uam.)
  • die Genfer Konventionen von 1949 mit vielen Zusatzprotokollen und Ergänzungen (Sie regeln dem Umgang mit Kriegsgefangenen, mit Soldaten, die im Krieg verwundet worden sind, und den Schutz von Zivilisten)

Generell geht es um schwere und systematische Verstöße gegen Bestimmungen des humanitären Völkerrechts. Meistens wird zwischen Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterschieden. 


Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere und systematische Verstöße gegen die Vereinbarungen, die politisch oder militärisch verantwortliche Personen in bewaffneten Konflikten oder Kriegen anordnen oder zulassen.


Dazu gehören beispielweise

  • vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder auf zivile Ziele (Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser, ...); Verletzung oder Tötung von Zivilisten; Aushungern von Zivilisten
  • Verwundung oder Tötung von unbewaffneten Kämpfern / von Soldaten, die sich ergeben 
  • Plünderungen in eroberten Gebieten
  • Einsatz von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen
  • Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung
  • Folter von Kriegsgefangenen
  • das Benützen von Zivilisten, um Angriffe auf militärische Ziele zu verhindern (z. B. Waffenlager oder Raketenabschuss-Rampen in Schulen oder Krankenhäusern)
  • Angriffe auf Hilfsorganisationen
  • Rekrutierung von Kindersoldaten


Völkermord


Als "Völkermord" oder "Genozid" (von griech: genos = Herkunft / Ursprung und lat. caedere = morden) bezeichnet man die systematische Ermordung von Menschen, die einer bestimmten kulturellen Gruppe (meistens eine Minderheit) angehören. Ziel ist es, diese Gruppe und ihre Kultur zu zerstören. Seit der "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" (UNO 1948) gilt Völkermord als schweres Verbrechen, das nicht verjährt. 


Als Völkermord bewertet werden bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs .... 

  • die systematische Ermordung der Hero und der Nama in der deutschen Kolonie Südwestafrika (heute Namibia) durch deutsche Truppen (1904 bis 1908)
  • die systematische Ermordung der Armenier und der Aramäer durch die türkische Armee (1915 bis 1922?)
  • die systematische Entrechtung und Ermordnung der europäischen Juden in der Shoa (Holocaust) (1938? bis 1945) im Nationalsozialismus 
  • die systematische Entrechtung und Ermordnung der Sinti und Roma (1938? bis 1945) im Nationalsozialismus
  • die systematische Ermordung von Serben und Juden durch kroatische Ustascha-Milizen während des Zweiten Weltkriegs (1941)


Völkermorde aus der Zeit nach 1945

  • systematische Ermordung vieler Zivilisten durch die Roten Khmer in Kambodscha. (1975 bis 1979) Sonderfall, weil die Roten Khmer gegen die eigene Bevölkerung vorgehen. 
  • Völkermord an den Tutsi durch Hutu-Milizen während des Bürgerkriegs in Ruanda. (1994)
  • systematische Ermordung von bosnischen Zivilisten durch serbische Militärs / Paramilitärs, v.a. in der Stadt Srebrenica (1996)


Verbrechen gegen die Menschlichkeit


Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere und systematische Verbrechen, die politisch oder militärisch Verantwortliche anordnen oder zulassen. Sie überschneiden sich mit Kriegsverbrechen. Aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Unterschied zu ihnen auch im Nicht-Kriegsfall begangen werden. 


Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert z. B. das Römische Statut (2010), das die Rechtsgrundlage für den ISTGH in den Haag ist, 

  • Versklavung oder Menschenhandel;
  • systematische sexuelle Gewalt (Vergewaltigungen, Zwangsverheiratungen, sexuelle Versklavung)
  • systematische Entrechtung und Vertreibung von Menschen (v.a. wenn sie iener 
  • Verschwindenlassen von Personen, Folter, 
  • uam. 


Die Ahndung von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Internationale Strafgerichtshöfe

Das Vorbild: Der Nürnberger Prozess

Die Fakten ...
 
Wir dürfen nicht vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.
Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen…“

 

Robert Jackson, amerikanischer Ankläger,

in seiner Eröffnungsrede am 21. November 1945 in Nürnberg

 

 

Im Nürnberger Prozess werden 22 führende Köpfe des NS-Regimes (aus Militär, Politik, Wirtschaft) als Hauptkriegsverbrecher vor einem internationalen Militärgericht unter der Führung der USA angeklagt. Auf der Anklagebank sitzen u. a. Hermann Göring (Reichsmarschall), Rudolf Hess (Hitler-Stellvertreter), Albert Speer (Rüstungsminister), Ernst Kaltenbrunner (Gestapo), Hans Frank (Gouverneur von Polen). Julius Streicher (Hg. des „Stürmer) u.a. m.

 

Der Prozess dauert von November 1945 bis zum Oktober 1946. Er wird nach us-amerikanischem Recht (Kreuzverhör) durchgeführt. Anklagepunkte sind u. a. Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Durchführung eines Angriffskrieges), Kriegsverbrechen (z. B. Hinrichtung von Zivilisten d. d. Wehrmacht) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Völkermord). Die Angeklagten haben alle Rechte eines zivilisierten Gerichtsverfahrens (Verteidung, Unschuldsvermutung, Kein Schuldspruch ohne nachgewiesener Schuld, …). Als Prozess entscheidend gilt v. a. ein Film, der aus NS/Wehrmachts-Filmmaterial zusammengeschnitten worden ist, und u. a. Konzentrationslager, Massenerschießungen durch Wehrmachtssoldaten, … zeigt. Die Medien (Wochenschauen, Zeitungen, v.a. Radio) berichten ausführlich über die Verhandlungen. Damit will man bei der Bevölkerung auch Bewusstseinbildung und Erziehung erreichen. 

 

Die wenigsten Angeklagten bekennen sich schuldig. Die meisten Angeklagten berufen sich auf Befehlsnotstand. Manche Angeklagte lehnen die Zuständigkeit des Gerichts ab.

 

Der Prozess endet mit zwei Freisprüchen, 6 mal langjährigen Haftstrafen und 13 Todesurteilen. Damit macht das Gericht auch klar, dass es auch in Diktaturen und in Kriegssituationen so etwas wie individuelle Verantwortung gibt.

 

Es gibt später noch zahlreiche Folgeprozesse u. a. gegen NS-Ärzte, NS-Richter, …

 

Bewertung der Nürnberger Prozesse in der Diskussion

 

(+) vermutliche Kriegsverbrecher (hochrangige Militärs und hochrangige politische Funktionäre, Kader-Figuren, Schreibtisch-Täter) werden juristisch zur Verantwortung gezogen. Sie werden nicht einfach von den Siegern "an die Wand gestellt". Und sie kommen andererseits auch nicht einfach ohne Sanktionen davon. 

 

(+) rechtsstaatliches Verfahren, in dem die Angeklagten eine faire Chance auf Verteidigung haben (anstatt Sieger-Willkür)

 

(+) während der Nürnberger Prozesse entwickeln sich grundlegende Prinzipien im Umgang mit politisch verantwortlichen Personen, denen schwere Verbrechen vorgeworfen werden. 

 

(-) Vorwurf, dass das fundamentale juristische Prinzip „nullum crimen sine lege“ bzw. „nullum poena sine legem“ verletzt worden sei. Denn weder Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch die den Angeklagten vorgeworfenen Kriegsverbrechen waren vor 1945 rechtlich bindende Prinzipien. Allenfalls waren dies philosophische/ethische Normen.

 

(-) Vorwurf der Siegerjustiz; auch die Siegermächte hätten sich Kriegsverbrechen zuschulden kommen lassen (Massaker der russischen Armee in Katyn; Städtebombardements d. d. Alliierten)

 

Nürnberger Prinzipien von 1950

 

1. Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.

 

2. Auch wenn das nationale Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.

 

3. Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.

 

4. Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.

 

5. Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.

 

6. Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

 

7. Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.

 

 

Die Fakten ...

Wir dürfen nicht vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.
Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen…“

Robert Jackson, amerikanischer Ankläger,

in seiner Eröffnungsrede am 21. November 1945 in Nürnberg

 

 

Im Nürnberger Prozess werden 22 führende Köpfe des NS-Regimes (aus Militär, Politik, Wirtschaft) als Hauptkriegsverbrecher vor einem internationalen Militärgericht unter der Führung der USA angeklagt. Auf der Anklagebank sitzen u. a. Hermann Göring (Reichsmarschall), Rudolf Hess (Hitler-Stellvertreter), Albert Speer (Rüstungsminister), Ernst Kaltenbrunner (Gestapo), Hans Frank (Gouverneur von Polen). Julius Streicher (Hg. des „Stürmer) u.a. m.

 

Der Prozess dauert von November 1945 bis zum Oktober 1946. Er wird nach us-amerikanischem Recht (Kreuzverhör) durchgeführt. Anklagepunkte sind u. a. Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Durchführung eines Angriffskrieges), Kriegsverbrechen (z. B. Hinrichtung von Zivilisten d. d. Wehrmacht) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Völkermord). Die Angeklagten haben alle Rechte eines zivilisierten Gerichtsverfahrens (Verteidung, Unschuldsvermutung, Kein Schuldspruch ohne nachgewiesener Schuld, …). Als Prozess entscheidend gilt v. a. ein Film, der aus NS/Wehrmachts-Filmmaterial zusammengeschnitten worden ist, und u. a. Konzentrationslager, Massenerschießungen durch Wehrmachtssoldaten, … zeigt. Die Medien (Wochenschauen, Zeitungen, v.a. Radio) berichten ausführlich über die Verhandlungen. Damit will man bei der Bevölkerung auch Bewusstseinbildung und Erziehung erreichen. 

 

Die wenigsten Angeklagten bekennen sich schuldig. Die meisten Angeklagten berufen sich auf Befehlsnotstand. Manche Angeklagte lehnen die Zuständigkeit des Gerichts ab.

 

Der Prozess endet mit zwei Freisprüchen, 6 mal langjährigen Haftstrafen und 13 Todesurteilen. Damit macht das Gericht auch klar, dass es auch in Diktaturen und in Kriegssituationen so etwas wie individuelle Verantwortung gibt.

 

Es gibt später noch zahlreiche Folgeprozesse u. a. gegen NS-Ärzte, NS-Richter, …

 

Bewertung der Nürnberger Prozesse in der Diskussion

 

(+) vermutliche Kriegsverbrecher (hochrangige Militärs und hochrangige politische Funktionäre, Kader-Figuren, Schreibtisch-Täter) werden juristisch zur Verantwortung gezogen. Sie werden nicht einfach von den Siegern "an die Wand gestellt". Und sie kommen andererseits auch nicht einfach ohne Sanktionen davon. 


(+) rechtsstaatliches Verfahren, in dem die Angeklagten eine faire Chance auf Verteidigung haben (anstatt Sieger-Willkür)


(+) während der Nürnberger Prozesse entwickeln sich grundlegende Prinzipien im Umgang mit politisch verantwortlichen Personen, denen schwere Verbrechen vorgeworfen werden. 

 

(-) Vorwurf, dass das fundamentale juristische Prinzip „nullum crimen sine lege“ bzw. „nullum poena sine legem“ verletzt worden sei. Denn weder Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch die den Angeklagten vorgeworfenen Kriegsverbrechen waren vor 1945 rechtlich bindende Prinzipien. Allenfalls waren dies philosophische/ethische Normen.


(-) Vorwurf der Siegerjustiz; auch die Siegermächte hätten sich Kriegsverbrechen zuschulden kommen lassen (Massaker der russischen Armee in Katyn; Städtebombardements d. d. Alliierten)

 

Nürnberger Prinzipien von 1950

 

1. Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.


2. Auch wenn das nationale Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.


3. Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.


4. Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.


5. Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.


6. Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


7. Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.

 

 

Internationale Strafgerichtshöfe (UNO)

Nach 1945 gab es noch eine Reihe weiterer Gerichte nach dem Nürnberger Vorbild. Die Verfestigung der Fronten im Kalten Krieg führte aber seit den 50er-Jahren des 20. Jh. dazu, dass das internationale Strafrecht sich nicht mehr weiterentwickelte.

 

Ad-Hoc-Gerichtshöfe

 

 

Nach dem Ende des Kalten Krieges gab es wieder Neuansätze zu einer Weiterentwicklung. Auf Beschluss des UN-Weltsicherheitsrates wurde zweimal ein Ad-Hoc-Tribunal installiert: einmal zur Ahndung von Kriegsverbrechen in den Bürgerkriegen in Ex-Jugoslawien (UN-Resolution Nr. 827 vom 25. 5. 1993) und zur Ahndung des Völkermordes an den Tutsi während des Bürgerkriegs in Ruanda (Nr. 955 vom 8.11.1994).

2001. Der ehemalige serbische Präsident Slobodan Milosevic als Angeklagter vor dem UN-Tribunal. (Milosevic stirbt vor dem Ende des Prozesses. Es gibt kein Urteil. Quelle FAZ)
2001. Der ehemalige serbische Präsident Slobodan Milosevic als Angeklagter vor dem UN-Tribunal. (Milosevic stirbt vor dem Ende des Prozesses. Es gibt kein Urteil. Quelle FAZ)

Der ständige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag

 

Seit Juli 2002 gibt es erstmalig einen ständigen internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag (Rom-Statut vom 17. 7. 1998). Dieser hat die Aufgabe, schwere Verletzungen des Völkerrecht juristisch zu verfolgen, wenn eine solche Verfolgung auf nationaler Ebene nicht erfolgt. Zu den zu verfolgenden Verbrechen zählen insbesondere

  • Planung und Durchführung eines Angriffskrieges 
  • Genozid (Völkermord)
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen 

 

Um die Installation dieses Strafgerichtshofs haben sich vor allem die europäischen Länder bemüht. Bis heute haben über 100 Staaten das Römische Statut unterschrieben. Einer der größten Schwachpunkte ist, dass die Großmächte (USA, Russland, China) das Statut nicht unterschrieben haben und dieses Gericht damit auch nicht anerkennen.

 

Erster Angeklagter in einem Verfahren, das vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag durchgeführt wird, ist Thomas Lubanga. Er ist ein Rebellenführer in einem Bürgerkrieg im Kongo. Ihm wird u. a. die Rekrutierung von Kindersoldaten vorgeworfen.

 

Mit seinen Prinzipien möchte der Internationale Strafgerichtshof auch Standards für rechtsstaatliche Verfahren sicherstellen. Dazu gehört vor allem, dass den Angeklagten ein fairer Prozess ermöglicht wird.

 

Prinzipien des Strafrechtes, die der IStGH bekräftigt, sind u.a.

 

  • Ne bis in idem: Niemand darf mehrmals wegen der selben Straftaten angeklagt werden.
  • Nullum crimen sine lege = Keine Verbrechen ohne Gesetz: Niemand darf wegen etwas angeklagt werden, was in den Statuten nicht eindeutig als Verbrechen definiert ist.
  • Unschuldsvermutung: Bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung gilt ein Angeklagter als unschuldig.
  • Rückwirkungsverbot: Niemand darf für ein Verbrechen angeklagt werden, das er vor der Installation des Strafgerichtshofes begangen hat.
  • Keine Todesstrafe 

Wichtig ist auch, dass der IStGH unterschiedliche Berufungsmöglichkeiten vorsieht. 


Wer unterstützt den IStGH?

Quelle: Wikipedia; grün: Staaten, die das römische Statut unterzeichnet haben und Mitglied beim ISTGH sind; gelb: Staaten, die unterzeichnet haben, aber (noch) nicht Mitglied beim ISTGH sind; grau: Staaten, die nicht unterzeichnet haben.
Quelle: Wikipedia; grün: Staaten, die das römische Statut unterzeichnet haben und Mitglied beim ISTGH sind; gelb: Staaten, die unterzeichnet haben, aber (noch) nicht Mitglied beim ISTGH sind; grau: Staaten, die nicht unterzeichnet haben.

Die Struktur des IStGH

Struktur des ISTGH (Den Haag); Quelle bpp
Struktur des ISTGH (Den Haag); Quelle bpp

Quellen und Internetlinks