Recht - Unrecht - Schuld. Grundlegendes zu diesen Begriffen

Was ist Recht?

  •  „Recht“ ist ein sehr alter, vielschichtiger Begriff. Zum selben Wortfeld gehören die Begriffe „richtig“, „gerecht“, aber auch „richten“, „Gericht“, „rechtlich“, ...
  • "Recht" ist ein ziemlich komplexer Begriff. Er hat zwei Bedeutungen. Zum einen umfasst er die Rechte, die ich - z. B. als Staatsbürgerin - habe. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, die eigene Meinung frei zu äußern.  In diesem Sinn verwenden wir den Begriff Recht hier aber nicht. Zum anderen umfasst er die Regeln, die in einer Gesellschaft verbindlich gelten und an die sich alle halten müssen. Wir können dabei grob zwischen einem Traditionsrecht und einem gesetzlich festgeschriebenen verbindlichen Recht (also: Gesetze) unterscheiden. Nur gesetzliche Rechte setzt der Staat auch mit seinem Machtapparat (Justiz, Polizei, ...) durch. 

  • Gesetzlich geregelte Rechte nennt man auch das positive Recht. Damit meint man, dass dieses Recht auf einem bestimmten Weg (Parlament! = Legislative = gesetzgebende Kraft) beschlossen worden ist. Damit meint man, dass es mit einem bestimmten Datum in Kraft gesetzt und damit gültig wird. Und damit meint man, dass es solange gültig bleibt, bis es wieder außer Kraft gesetzt (also durch das Parlament aufgehoben) wird. 

  • Das Strafrecht, um das es in diesem Kapitel geht, ist nur ein kleiner Teil des Rechts. In einem Rechtsstaat ist nahezu alles rechtlich geregelt. Andere Bereiche des Rechts sind z. B. das Verwaltungsrecht, das Familienrecht, das Handelsrecht, das bürgerliche Recht, ...

  • Unrecht ist der Gegenbegriff zu Recht. Auch dieser Begriff ist mehrdeutig (vgl. Unrecht haben <--> im Unrecht sein <--> sich ins Unrecht setzen). Im strafrechtlichen Sinn begeht Unrecht, wer gegen eine geltende strafrechtliche Bestimmung verstößt. Im traditionellen Sinn (Traditionsrecht) begeht Unrecht jemand, der gegen eine bestimmte Tradition oder gegen eine bestimmte Konvention verstößt. Strafrechtlich ist ein solcher Verstoß aber in vielen Fällen irrelevant. 

 

 

Was ist Schuld?

  • Der Begriff "Schuld" ist ebenfalls mehrdeutig. Er wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Für uns bedeutet Schuld, dass jemand gegen eine geltende Norm oder gegen ein Recht oder gegen eine Regel verstößt und sich so schuldig macht. 

  • Der Begriff "Schuld" hat im modernen Recht zwei unterschiedliche Bedeutungsebenen. Wir unterscheiden zwischen objetiver und subjektiver Bedeutung von Schuld. Objektive Schuld meint, dass jemand geltendes Recht verletzt und insofern zum Täter wird. Subjektive Schuld meint, dass er auch für seine Tat rechtlich verantwortlich sein kann. Dafür gibt es zwei notwendige Voraussetzungen: Die betreffende Person muss schuldfähig sein (z. B. Einsichtsfähigkeit, Zurechnungsfähigkeit). Und die betreffende Person muss in der Situation eine Wahlfreiheit gehabt haben (z. B. nicht unter Zwang oder in einer existentiellen Notsituation gewesen sein). Darüber hinaus spielt in unserem Rechtssystem für die Bewertung von Schuld auch das Tatmotiv (also: die Absicht) eine wichtige Rolle. So unterscheiden wir zum Beispiel bei Tötungsdelikten zwischen Mord, Totschlag, Tötung im Affekt, fahrlässiger Tötung oder Tötung in Notwehr. 

Unterschiedliche Ebene von Recht, Unrecht und Schuld im Überblick

Mit der Frage nach Recht und Unrecht muss sich jede Gesellschaft im Rahmen ihrer Rechtsordnung auseinandersetzen. Aber auch jeder einzelne, sei es in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Beichtstuhl, im Straßenverkehr, … muss sich mit der Fragen nach Recht und Unrecht und nach Schuld auseinandersetzen. Bei genauerer Betrachtung gibt es mehrere unterschiedliche Bedeutungen von „Unrecht“ // „Schuld“

Unterschiedliche Formen von Schuld im Überblick
Unterschiedliche Formen von Schuld im Überblick
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