Friedenssicherung als zentraler UN Auftrag

UNO: Die Geschichte

Die UNO (Vereinte Nationen) wurde 1948, also unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Sie ist eine Organisation, der heute fast alle (also: über 190) Staaten angehören. Es gibt mehrere UN-Hauptsitze, v.a. in Genf (Völkerrecht), in New York (Hauptquartier, Weltsicherheitsrat, Generalversammlung), in Wien (u.a. Atombehörde) und in Den Haag (Strafgerichtshof).


Die UNO hat zahlreiche Unterorganisationen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten. Außerdem kooperiert sie mit anderen Organisationen, die nicht direkt der UNO unterstehen, z. B. der WTO. 


Für unser Thema (Krieg, militärische Konflikte) sind vor allem folgende Organisationen wichtig: 

  • der UNO-Weltsicherheitsrat (Sitz New York; Friedensmissionen; UN-Soldaten; Internationale Strafgerichtshöfe zur Ahndung von Kriegsverbrechen im Ex-Jugoslawien-Krieg und in Ruanda; Sanktionen gegen Staaten; ... )
  • die UNHCR: das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen oder eigentlich: Amt des UN-Flüchtlings-Hochkommissariats (Sitz in Bern; Genfer Flüchtlingskonvention als Rechtsgrundlage für den Umgang mit politischen Flüchtlingen und Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen; humanitäre Hilfe)
  • der ISTGH: der Internationale Strafgerichtshof zur Ahndung von Kriegsverbrechen (Den Haag)
  • IAEO: Internationale Atomenergie-Organisation (Sitz Wien; Atomare Abrüstung
  • OPCW: Organisation zum Verbot chemischer Waffen
  • ...


Timeline UNO (Quelle: "Der Standard")
Timeline UNO (Quelle: "Der Standard")
UNO: Organigramm (Quelle: "Der Standard")
UNO: Organigramm (Quelle: "Der Standard")

UNO Friedenssicherung

Die UNO verfolgt zwei zentrale Zielsetzungen: Friedenssicherung und weltweite Durchsetzung der Menschenrechte. Beide Punkte hängen unmittelbar zusammen. Denn schwere Menschenrechtsverletzungen schüren und verstärken Konflikte, die dann in bewaffnete Konflikte und Kriege münden können (vgl. arabischer Frühling). Umgekehrt ist Krieg in ganz vielen Fällen auch mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden. Soziale Menschenrechte (Gesundheit, Nahrung, Bildung) sind im Krieg bedroht. Soldaten verletzen Menschenrechte (Folter, Massenvergewaltigungen, Ermordung von Zivilisten, ...). Manche sehr schwere Menschenrechtsverletzungen (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z. B. Völkermord) kommen fast ausschließlich in Zusammenhang mit Krieg vor. 

 

Friedenssicherung umfasst viele Aspekte. Ein Grundprinzip der UNO ist, dass sie in bewaffnete Konflikte nicht direkt eingreift. Ihre Aufgabe umfasst folgende Ebenen


Prävention = Vorbeugung

  • wirtschaftliche Hilfe und Entwicklungsarbeit als Prävention (als grundlegende Vorbeugung)
  • Sicherung von Menschenrechten (als grundlegende Prävention)
  • Verhandlungen in Konflikten (UN Sondermissionen)
  • Sanktionen gegen Staaten, die völkerrechtswidrig handeln 
  • völkerrechtliche Vereinbarungen, z. B. Ächtung grausamer Waffen (ABC-Waffen) oder Anti-Folter-Konvention oder Abrüstungs-Verträge

im Kriegsfall

  • Verhandlungen zur Durchsetzung von Waffenstillständen und Friedensabkommen
  • humanitäre Hilfe (v.a. Flüchtlinge)
  • Schutz der Zivilbevölkerung durch UN-Soldaten

nach einem Krieg

  • Sicherung von Waffenstillständen und Friedens-Vereinbarungen (UN-Soldaten)
  • Schutz der Zivilbevölkerung (UN-Soldaten)
  • Wiederaufbau; z. B. Minenräumung
  • Entwaffnung, Abrüstung
  • Ahndung von schweren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Strafgerichtshöfe)

 

Der UN-Weltsicherheitsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium der UNO, wenn es um die Reaktion auf bewaffnete Konflikte und Krieg geht. Er besteht aus den fünf ständigen Mitgliedern (das sind im Wesentlichen die traditionellen "legalen Atommächte", also die USA, Frankreich, Großbritannien, China, Russland) und aus 10 nicht-ständigen Mitgliedern, die jeweils für zwei Jahre benannt sind. Wenn es um Beschlüsse geht, hat jedes Mitglied dasselbe Stimmrecht. Die ständigen Mitglieder haben aber ein Vetorecht. Das heißt, sie dürfen müssen zustimmen oder sich zumindest der Stimme enthalten, wenn ein gültiger Beschluss zustande kommen sol. 


Der Weltsicherheitsrat kann bindende Entscheidungen für alle Staaten der Welt treffen, aber nicht in deren innere Angelegenheiten eingreifen. Alle UNO-Missionen zur Friedenssicherung – Entsendung von UN-Soldaten z. B. auf Zypern, die Golanhöhen, nach Bosnien-Herzegowina, in den Kosovo – gingen auf Entscheidungen des Weltsicherheitsrates zurück.

 

Der UN-Weltsicherheitsrat kann auch einen Krieg völkerrechtlich legitimieren. Für den Afghanistan-Krieg 2001 gab es eine Legitimation durch die UN. Diese Legitimation steht auch über der österreichischen Neutralität. Dadurch war es z. B. möglich, Überfluggenehmigungen zu erteilen, was beim völkerrechtlich nicht legitimierten Irak-Krieg von 2003 ausgeschlossen war.

 

Auch entscheidet der UN-Weltsicherheitsrat über die Entsendung von UN-Blauhelmtruppen für friedenssichernde Maßnahmen. Solche Truppen – an denen auch immer wieder österreichische Soldaten teilnehmen – sind z. B. auf dem Golan (Israel – Syrien), auf Zypern, in Bosnien und im Kosovo stationiert. 

Bewertung der UNO Friedensarbeit

Grundsätzlich wird die Arbeit der UNO zur Sicherung des Friedens nicht in Frage gestellt. 


Allerdings wird der UNO immer wieder "Zahnlosigkeit" vorgehalten. Auch ist ein Vorwurf, dass die UNO die Großmächte, weil sie über sehr viel Einfluss verfügen, zu wenig kritisch sieht. 


Immer wieder wird auch kritisiert, dass die ständigen Mitglieder im Weltsicherheitsrat die Arbeit der UNO blockieren und ihr Veto-Recht missbrauchen, indem sie ihre Entscheidungen an eigenen strategische oder machtpolitische Interessen und nicht an der objektiven Sachlage ausrichten. Hier wird immer wieder Reformbedarf anbelangt. 


Kritisiert wird auch, dass die UNO stark von westlichen (Europa, USA) und östlichen (Russland, China) Mächten dominiert werde. Das spiegle die Nachkriegsordnung, nicht aber die heutige Welt. Afrikanische Staaten, südasiatische Staaten oder arabische Staaten seien in der UNO viel zu wenig repräsentiert. 


UNO-Missionen scheitern teilweise, weil politisch zu wenig konsequent oder zu spät gehandelt wird. Teilweise verschärfen sich dadurch Konflikte sogar. 


Am heftigsten kritisiert wurde der UN-Einsatz im Bürgerkrieg in Darfur (ab 2003). Rebellen verwickeln die sudanesische Regierung in einen grausamen Bürgerkrieg. Auf beiden Seiten kommt es zu schweren Menschenrechtsverbrechen, zu "ethischen Säuberungen", Massenvergewaltigungen, Verstümmelungen ...  UNO-Soldaten sollen die Bevölkerung schützen. Doch der Weltsicherheitsrat reagiert zuerst nicht und dann nur sehr zurückhaltend. Russland und China blockieren zwei Jahre lang alle Beschlüsse. Im Hintergrund gibt es wohl Streitereien um den Zugriff auf Öl-Vorkommen im Sudan. ERst 2007 gelingt ein Beschluss. Anstelle der geplanten 26000 UN Soldaten werden schlussendlich viel weniger in den Einsatz geschickt. Und diese sind schlecht ausgebildet und schlecht vorbereitet. Sie werden in Kämpfe verwickelt. Teilweise werden UNO-Soldaten von Rebellen getötet und ihre Leichen werden im Triumpfzug durch die Straßen geschleift. Die Bilder werden weltweit in den Medien veröffentlicht. Der sudanesische Präsident al-Baschir soll wegen schwerer Kriegsverbrechen beim ISTGH in DenHaag angeklagt werden. Aber die Großmächte unterstützen diesen Gerichtshof nicht. Und auch viele Afrikanische Staaten boykottieren den Beschluss. Al-Baschir kann sich so einer Verhaftung entziehen. Die "Zahnlosigkeit" des ISTGH wird an diesem Fall besonders deutlich. 


1995 kommt es in Ruanda zu einem blutigen Bürgerkrieg zwischen zwei Stämmen, den Hutu und den Tutsi, der in einen Völkermord mündet. Innerhalb weniger Wochen wurden eine Million Tutsi Menschen ermordet. Auch hier wird dem Weltsicherheitsrat vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben. Zehn Jahre nach dem ende des Bürgerkriegs werden die Geschehnisse durch einen internationalen UN-Gerichtshof aufgearbeitet werden.


Durch die veränderte geopolitische Lage argumentieren auch andere Staaten, z. B. Deutschland, dass ihnen ein ständiger Sitz im Weltsicherheitsrat zustünde. 


Auf der anderen Seite ist klar, dass UNO Organisationen in vielen Fällen wichtige humanitäre Hilfe leisten und mit NGOs in vieler Hinsicht gut kooperieren. Der Vorteil der UNO ist, dass sie über große finanzielle Mittel verfügt und diplomatisch gut organisiert ist. Demgegenüber liegt ein Vorteil der NGOs in ihrer politischen Unabhängigkeit. 

Ein Film zum Thema: "Hotel Ruanda"


Quellen und Internetlinks